Ablehnung / Unzulässigkeit
Wenn kein Schutz gewährt wird – oder ein anderes Land zuständig ist (Dublin). Handeln ist jetzt entscheidend.
Kurz erklärt
Dein Antrag wurde abgelehnt oder als unzulässig eingestuft. Das bedeutet: Es wurde kein Schutzstatus (Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder nationales Abschiebungsverbot) zuerkannt – oder ein anderer Staat ist zuständig.
Welche Gründe führen dazu?
- Mangelnde Glaubwürdigkeit der Angaben,
- keine anerkannte Fluchtursache (z. B. rein wirtschaftliche Motive),
- Dublin-Zuständigkeit eines anderen EU-Staats (z. B. Fingerabdrücke, Ersteinreise, Visum/Aufenthaltstitel),
- Unzulässigkeit, weil bereits in einem anderen EU-Land internationaler Schutz beantragt wurde.
Welche Folgen hat das?
- Du erhältst einen Ablehnungsbescheid mit Begründung (ggf. im beschleunigten Verfahren).
- Es wird eine Aufenthalts- oder Ausreisefrist gesetzt.
- Es kann eine Abschiebung drohen – während zulässiger Rechtsmittel meist ausgesetzt.
Garantien der EU-Richtlinien sehen effektive Rechtsmittel vor – es gelten jedoch sehr kurze Fristen.
Was solltest du beachten?
- Fristen sind oft extrem kurz (z. B. 1–2 Wochen) – sofort handeln.
- Prüfe, ob ein nationales Abschiebungsverbot zu Unrecht übersehen wurde.
- Bei Dublin: Prüfe Fristen/Informationspflichten und die Situation im Zielstaat. Rechtsmittel können die Überstellung verhindern.
- Suche anwaltlichen Rat und halte alle Dokumente bereit.