Ablehnung / Unzulässigkeit

Wenn kein Schutz gewährt wird – oder ein anderes Land zuständig ist (Dublin). Handeln ist jetzt entscheidend.

Kurz erklärt

Dein Antrag wurde abgelehnt oder als unzulässig eingestuft. Das bedeutet: Es wurde kein Schutzstatus (Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder nationales Abschiebungsverbot) zuerkannt – oder ein anderer Staat ist zuständig.

Welche Gründe führen dazu?

  • Mangelnde Glaubwürdigkeit der Angaben,
  • keine anerkannte Fluchtursache (z. B. rein wirtschaftliche Motive),
  • Dublin-Zuständigkeit eines anderen EU-Staats (z. B. Fingerabdrücke, Ersteinreise, Visum/Aufenthaltstitel),
  • Unzulässigkeit, weil bereits in einem anderen EU-Land internationaler Schutz beantragt wurde.

Welche Folgen hat das?

  • Du erhältst einen Ablehnungsbescheid mit Begründung (ggf. im beschleunigten Verfahren).
  • Es wird eine Aufenthalts- oder Ausreisefrist gesetzt.
  • Es kann eine Abschiebung drohen – während zulässiger Rechtsmittel meist ausgesetzt.
Garantien der EU-Richtlinien sehen effektive Rechtsmittel vor – es gelten jedoch sehr kurze Fristen.

Was solltest du beachten?

  • Fristen sind oft extrem kurz (z. B. 1–2 Wochen) – sofort handeln.
  • Prüfe, ob ein nationales Abschiebungsverbot zu Unrecht übersehen wurde.
  • Bei Dublin: Prüfe Fristen/Informationspflichten und die Situation im Zielstaat. Rechtsmittel können die Überstellung verhindern.
  • Suche anwaltlichen Rat und halte alle Dokumente bereit.