Flüchtlingsschutz
Der wichtigste Schutzstatus in Europa – geregelt durch die Genfer Flüchtlingskonvention und das EU-Recht.
Kurz erklärt
Der Flüchtlingsschutz bildet gemeinsam mit dem subsidiären Schutz den sogenannten internationalen Schutz. Er ist in allen EU-Staaten einheitlich geregelt und die häufigste Schutzform in der Praxis.
Welche Voraussetzungen?
- Du musst in deinem Herkunftsland verfolgt sein wegen:
- deiner Religion,
- deiner Nationalität,
- deiner politischen Überzeugung,
- deiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (z. B. Frauen, LGBTIQ, ethnische Minderheiten).
- Die Verfolgung muss so schwer sein, dass es dir unmöglich ist, in deinem Herkunftsland zu leben.
Welche Rechte hast du?
- Aufenthaltserlaubnis für zunächst 3 Jahre und ein Reisedokument (Flüchtlingspass).
- Nach bereits 3 Jahren kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, wenn die Voraussetzungen fortbestehen.
- Familiennachzug möglich (Ehegatte, minderjährige Kinder). Wichtig: Antrag auf Nachzug muss innerhalb von 3 Monaten nach Schutzgewährung gestellt werden!
- Zugang zu Arbeit, Sozialleistungen und Integrationskursen.
Was solltest du beachten?
- Nach einer positiven Entscheidung wende dich an deine Ausländerbehörde, um Flüchtlingspass und Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
- Die Zeit des Asylverfahrens wird für spätere unbefristete Aufenthalte oder Einbürgerung angerechnet.
- Wenn dein Antrag abgelehnt wurde, prüfe, ob eventuell subsidiärer Schutz oder ein nationales Abschiebungsverbot gewährt wurde.
- Eine Klage kann sinnvoll sein, wenn klar erkennbare Fehler im Bescheid oder bei der Anhörung bestehen.
Hinweis: Bei türkischen Fällen sind Belege über politische Betätigung oder Verfolgung (z. B.
Parteimitgliedschaft, Gerichtsverfahren, Exilaktivitäten) zentral.
Besonders glaubhaft sind Nachweise aus dem UYAP- oder E-Devlet-System.