Flüchtlingsschutz

Der wichtigste Schutzstatus in Europa – geregelt durch die Genfer Flüchtlingskonvention und das EU-Recht.

Kurz erklärt

Der Flüchtlingsschutz bildet gemeinsam mit dem subsidiären Schutz den sogenannten internationalen Schutz. Er ist in allen EU-Staaten einheitlich geregelt und die häufigste Schutzform in der Praxis.

Welche Voraussetzungen?

  • Du musst in deinem Herkunftsland verfolgt sein wegen:
    • deiner Religion,
    • deiner Nationalität,
    • deiner politischen Überzeugung,
    • deiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (z. B. Frauen, LGBTIQ, ethnische Minderheiten).
  • Die Verfolgung muss so schwer sein, dass es dir unmöglich ist, in deinem Herkunftsland zu leben.

Welche Rechte hast du?

  • Aufenthaltserlaubnis für zunächst 3 Jahre und ein Reisedokument (Flüchtlingspass).
  • Nach bereits 3 Jahren kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, wenn die Voraussetzungen fortbestehen.
  • Familiennachzug möglich (Ehegatte, minderjährige Kinder). Wichtig: Antrag auf Nachzug muss innerhalb von 3 Monaten nach Schutzgewährung gestellt werden!
  • Zugang zu Arbeit, Sozialleistungen und Integrationskursen.

Was solltest du beachten?

  • Nach einer positiven Entscheidung wende dich an deine Ausländerbehörde, um Flüchtlingspass und Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
  • Die Zeit des Asylverfahrens wird für spätere unbefristete Aufenthalte oder Einbürgerung angerechnet.
  • Wenn dein Antrag abgelehnt wurde, prüfe, ob eventuell subsidiärer Schutz oder ein nationales Abschiebungsverbot gewährt wurde.
  • Eine Klage kann sinnvoll sein, wenn klar erkennbare Fehler im Bescheid oder bei der Anhörung bestehen.
Hinweis: Bei türkischen Fällen sind Belege über politische Betätigung oder Verfolgung (z. B. Parteimitgliedschaft, Gerichtsverfahren, Exilaktivitäten) zentral. Besonders glaubhaft sind Nachweise aus dem UYAP- oder E-Devlet-System.