GEAS – Was sich ändert

GEAS = Gemeinsames Europäisches Asylsystem. Hier findest du die wichtigsten Neuerungen – kurz, klar und verständlich.

Start der Anwendung: Juni 2026

Die neuen EU-Regeln sind beschlossen und werden nach einer Übergangszeit ab Juni 2026 angewendet.

1) Screening an der Außengrenze (max. 7 Tage)

Alle Ankommenden werden erfasst: Identität, Fingerabdrücke, Sicherheits- und Gesundheitscheck. Danach wird entschieden, welches Verfahren folgt (normales Asylverfahren, Grenzverfahren oder Rückkehr).

2) Grenzverfahren („Schnellverfahren“)

  • Für bestimmte Gruppen (z. B. bei sehr niedrigen Anerkennungsquoten) kann das Verfahren direkt an der Grenze stattfinden.
  • Das Asylgrenzverfahren soll in der Regel innerhalb von bis zu 12 Wochen abgeschlossen sein; bei Ablehnung kann sich ein Rückkehr-Grenzverfahren mit ebenfalls bis zu 12 Wochen anschließen.
  • Kontrollmechanismen sind vorgesehen, um Grundrechte zu überwachen.
Einordnung: Kritiker warnen vor faktischer Haft und Risiken für besonders schutzbedürftige Personen. Befürworter betonen schnellere, einheitlichere Verfahren.

3) EURODAC & Registrierung

EURODAC (Fingerabdrücke/Datenbank) wird ausgebaut. Ziel ist eine konsequentere Registrierung und bessere Steuerung von Zuständigkeit und Verfahren.

4) Zuständigkeit & Solidarität

  • Das bisherige Dublin-System wird zu einem neuen Rahmen („Asyl- und Migrationsmanagement“) weiterentwickelt.
  • Vorgesehen sind stärkere Solidaritätsmechanismen zwischen den EU-Staaten (z. B. Umsiedlungen oder finanzielle Ausgleichsmodelle).

5) Bedeutung für dich

  • Anhörung bleibt entscheidend – insbesondere in Grenzverfahren mit sehr kurzen Fristen.
  • Bei Herkunftsländern mit niedriger Anerkennungsquote ist ein Grenzverfahren wahrscheinlicher.
  • Rechtsmittel bleiben möglich, Fristen können jedoch sehr kurz sein – schnell handeln.
Besonderheit von Amanaya: Du kannst dich vor der Flucht informieren und vorbereiten – wichtig, wenn an der Grenze kurzfristig entschieden wird.