GEAS – Was sich ändert
GEAS = Gemeinsames Europäisches Asylsystem. Hier findest du die wichtigsten Neuerungen – kurz, klar und verständlich.
Start der Anwendung: Juni 2026
Die neuen EU-Regeln sind beschlossen und werden nach einer Übergangszeit ab Juni 2026 angewendet.
1) Screening an der Außengrenze (max. 7 Tage)
Alle Ankommenden werden erfasst: Identität, Fingerabdrücke, Sicherheits- und Gesundheitscheck. Danach wird entschieden, welches Verfahren folgt (normales Asylverfahren, Grenzverfahren oder Rückkehr).
2) Grenzverfahren („Schnellverfahren“)
- Für bestimmte Gruppen (z. B. bei sehr niedrigen Anerkennungsquoten) kann das Verfahren direkt an der Grenze stattfinden.
- Das Asylgrenzverfahren soll in der Regel innerhalb von bis zu 12 Wochen abgeschlossen sein; bei Ablehnung kann sich ein Rückkehr-Grenzverfahren mit ebenfalls bis zu 12 Wochen anschließen.
- Kontrollmechanismen sind vorgesehen, um Grundrechte zu überwachen.
Einordnung: Kritiker warnen vor faktischer Haft und Risiken für besonders schutzbedürftige Personen. Befürworter betonen schnellere, einheitlichere Verfahren.
3) EURODAC & Registrierung
EURODAC (Fingerabdrücke/Datenbank) wird ausgebaut. Ziel ist eine konsequentere Registrierung und bessere Steuerung von Zuständigkeit und Verfahren.
4) Zuständigkeit & Solidarität
- Das bisherige Dublin-System wird zu einem neuen Rahmen („Asyl- und Migrationsmanagement“) weiterentwickelt.
- Vorgesehen sind stärkere Solidaritätsmechanismen zwischen den EU-Staaten (z. B. Umsiedlungen oder finanzielle Ausgleichsmodelle).
5) Bedeutung für dich
- Anhörung bleibt entscheidend – insbesondere in Grenzverfahren mit sehr kurzen Fristen.
- Bei Herkunftsländern mit niedriger Anerkennungsquote ist ein Grenzverfahren wahrscheinlicher.
- Rechtsmittel bleiben möglich, Fristen können jedoch sehr kurz sein – schnell handeln.
Besonderheit von Amanaya: Du kannst dich vor der Flucht informieren und vorbereiten – wichtig, wenn an der Grenze kurzfristig entschieden wird.