Nationales Abschiebungsverbot

Humanitärer Schutz, wenn eine Rückkehr unzumutbar oder unmöglich ist – die „schwächste“ Schutzform im Asylverfahren.

Kurz erklärt

Das nationale Abschiebungsverbot wird gewährt, wenn weder Flüchtlingsschutz noch subsidiärer Schutz vorliegen, eine Abschiebung aber im Einzelfall unzumutbar oder unmöglich ist.

Welche Voraussetzungen?

  • Konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit bei Rückkehr, die nicht bereits internationalen Schutz auslöst.
  • Typische Gründe (Beispiele):
    • Schwere Erkrankung, die im Herkunftsland nicht behandelt werden kann,
    • Minderjährigkeit bei unbegleiteten Kindern,
    • Besondere individuelle Risiken, die mit menschenrechtlichen Standards (z. B. EMRK) unvereinbar wären.

Welche Rechte hast du?

  • Aufenthaltserlaubnis in der Regel zunächst 1 Jahr (verlängerbar, solange das Verbot besteht).
  • Kein Anspruch auf Reisedokument (Passersatz meist nicht).
  • Familiennachzug grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Zugang zu Arbeit, Sozialleistungen und Integrationskursen ist möglich.

Was solltest du beachten?

  • Weniger stabil als internationaler Schutz – Widerruf leichter möglich (z. B. bei Genesung oder verbesserter Versorgung im Herkunftsland).
  • Die Feststellung erfolgt häufig nach Ablehnung des Antrags auf internationalen Schutz; die Verfahrenszeit wird daher oft nicht auf spätere Aufenthaltsverfestigung angerechnet.
  • Bei Ablehnung oder Zweifeln: anwaltlich beraten lassen.
Praxis: Prüfe sorgfältig medizinische Nachweise, Alter/Schutzbedürftigkeit und besondere Risiken im Einzelfall.