Nationales Abschiebungsverbot
Humanitärer Schutz, wenn eine Rückkehr unzumutbar oder unmöglich ist – die „schwächste“ Schutzform im Asylverfahren.
Kurz erklärt
Das nationale Abschiebungsverbot wird gewährt, wenn weder Flüchtlingsschutz noch subsidiärer Schutz vorliegen, eine Abschiebung aber im Einzelfall unzumutbar oder unmöglich ist.
Welche Voraussetzungen?
- Konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit bei Rückkehr, die nicht bereits internationalen Schutz auslöst.
- Typische Gründe (Beispiele):
- Schwere Erkrankung, die im Herkunftsland nicht behandelt werden kann,
- Minderjährigkeit bei unbegleiteten Kindern,
- Besondere individuelle Risiken, die mit menschenrechtlichen Standards (z. B. EMRK) unvereinbar wären.
Welche Rechte hast du?
- Aufenthaltserlaubnis in der Regel zunächst 1 Jahr (verlängerbar, solange das Verbot besteht).
- Kein Anspruch auf Reisedokument (Passersatz meist nicht).
- Familiennachzug grundsätzlich ausgeschlossen.
- Zugang zu Arbeit, Sozialleistungen und Integrationskursen ist möglich.
Was solltest du beachten?
- Weniger stabil als internationaler Schutz – Widerruf leichter möglich (z. B. bei Genesung oder verbesserter Versorgung im Herkunftsland).
- Die Feststellung erfolgt häufig nach Ablehnung des Antrags auf internationalen Schutz; die Verfahrenszeit wird daher oft nicht auf spätere Aufenthaltsverfestigung angerechnet.
- Bei Ablehnung oder Zweifeln: anwaltlich beraten lassen.
Praxis: Prüfe sorgfältig medizinische Nachweise, Alter/Schutzbedürftigkeit und besondere Risiken im Einzelfall.