Subsidiärer Schutz

Teil des „internationalen Schutzes“ neben dem Flüchtlingsschutz – wenn keine individuelle Verfolgung, aber ernsthafte Gefahren bestehen.

Kurz erklärt

Der subsidiäre Schutz greift, wenn die Voraussetzungen für den Flüchtlingsschutz nicht erfüllt sind, du aber dennoch nicht in dein Herkunftsland zurückkehren kannst, ohne ernsthaften Schaden zu erleiden.

Welche Voraussetzungen?

  • Es droht ernsthafter Schaden im Herkunftsland, insbesondere wenn:
    • dir Todesstrafe oder Hinrichtung droht,
    • dir Folter oder unmenschliche/erniedrigende Behandlung droht,
    • im Herkunftsland willkürliche Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts herrscht.

Welche Rechte hast du?

  • Aufenthaltserlaubnis in der Regel zunächst 1 Jahr.
  • Verlängerung möglich, solange die Gefahr fortbesteht (oft um weitere 2 Jahre).
  • Familiennachzug ist je nach nationalem Recht eingeschränkt oder zeitweise ausgesetzt.
  • Zugang zu Arbeit, Sozialleistungen und Integrationskursen.
  • Die Zeit des Asylverfahrens wird in der Regel für spätere Aufenthaltsverfestigung/Einbürgerung mitgezählt.

Was solltest du beachten?

  • Subsidiärer Schutz ist schwächer als Flüchtlingsschutz – besonders beim Familiennachzug.
  • Prüfe den Bescheid genau: Wenn du Flüchtlingsschutz beantragt hast, aber nur subsidiärer Schutz gewährt wurde, kann eine Klage sinnvoll sein – lasse dich beraten.
  • Bei positiver Entscheidung beantrage die notwendigen Dokumente bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Praxis-Hinweis (Türkei & Kriegs-/Konfliktlagen): Bei allgemeinen Gefahrenlagen (z. B. intensiver innerstaatlicher Konflikt) wird häufiger subsidiärer Schutz gewährt. Für individuelle Verfolgung (Partei, Journalismus, LGBTIQ etc.) prüfe zusätzlich den Flüchtlingsschutz.