Das Asylverfahren
Schritt für Schritt – einfach erklärt. Klicke auf die Abschnitte, um Details zu sehen.
1. Ankunft & Registrierung
Was passiert?
- Erfassung deiner persönlichen Daten (z. B. Name, Geburtsdatum, Herkunftsland).
- Fingerabdrücke (EURODAC) und Fotos werden aufgenommen; vorhandene Dokumente werden geprüft.
- Du wirst einer Erstaufnahmeeinrichtung zugeteilt.
- Fingerabdrücke und Einträge können die Dublin-Zuständigkeit beeinflussen.
- Es ist der erste offizielle Schritt in deinem Verfahren.
- Ehrliche, konsistente Angaben machen; Widersprüche schaden der Glaubwürdigkeit.
- Wenn Unterlagen einbehalten werden: Nachweis/Quittung verlangen.
- Alle Papiere sicher aufbewahren; Dolmetscher verlangen, wenn etwas unklar ist.
2. Asylantrag
Der Antrag wird bei der zuständigen Asylbehörde gestellt (je nach Land). Häufig wenige Tage nach der Registrierung.
Was passiert beim Antrag?- In der Regel persönliche Antragstellung (Ausnahmen je nach nationalem Recht möglich).
- Identitätsdokumente vorlegen (z. B. Ausweis mit Foto, Geburtsurkunde). Das stärkt deine Glaubwürdigkeit.
- Du erhältst einen Ausweis für Asylsuchende (Bezeichnung je nach Land unterschiedlich).
- Du bekommst einen Termin für die Anhörung (manchmal später per Post).
- Mit dem Antrag beginnt dein Verfahren offiziell.
- Es wird geprüft, ob evtl. ein anderes Land zuständig ist (Dublin).
- Krank, schwanger, minderjährig? Sofort mitteilen.
- Unterlagen und Bescheide sorgfältig aufbewahren.
- Adressänderungen der Asylbehörde unverzüglich melden (Form je nach Land). In Deutschland reicht oft eine E-Mail an die Behörde mit Aktenzeichen.
- In seltenen Fällen findet die Anhörung am selben Tag statt – sei vorbereitet.
3. Anhörung
Die Anhörung ist das Herzstück deines Verfahrens. Deine Geschichte wird aufgenommen, Nachfragen werden gestellt.
Vorbereitung- Konsistent erzählen: zeitliche Reihenfolge, Orte, beteiligte Personen, Belege.
- Wichtige Dokumente/Beweise (falls vorhanden) mitnehmen.
- Dolmetscher anfordern, wenn nötig.
- Du schilderst deine Fluchtgründe; die Behörde stellt Nachfragen.
- Du darfst Unklarheiten korrigieren und später Ergänzungen nachreichen.
- Widersprüche (Daten/Orte) nicht unkommentiert lassen.
- Keine Vermutungen als Fakten darstellen – „ich weiß es nicht genau“ ist erlaubt.
Tipp: Wenn du staatliche Verfolgung in der Türkei angibst, sind UYAP/E-Devlet-Nachweise (z. B. Anklageschrift, Haftbefehl) oft entscheidend.
4. Entscheidung
Was passiert bei der Entscheidung?
- Die Behörde wertet Anhörung, Belege und Länderinformationen aus.
- Du erhältst einen Bescheid (schriftliche Entscheidung) per Post mit Rechtsbehelfsbelehrung.
- Asylberechtigung
- Flüchtlingsschutz
- Subsidiärer Schutz
- Nationales Abschiebungsverbot
- Ablehnung / Unzulässigkeit
- Die Dauer ist unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab.
- Ab längerer Verfahrensdauer erhältst du häufig eine Benachrichtigung per Post.
- EU-weit ist eine maximale Bearbeitungsdauer von 21 Monaten vorgesehen.
- Bescheid sofort prüfen – Fristen für Klage/Rechtsmittel sind sehr kurz.
- Bei Ablehnung: umgehend rechtlichen Rat suchen. Rechtsmittel können (je nach Land) auch über eine Rechtsantragstelle eingereicht werden.
- Bescheid und Anlagen sicher aufbewahren.
5. Unterbringung & Wohnortwechsel
Wie funktioniert die Unterbringung?
- Zuerst Zuteilung in eine Erstaufnahmeeinrichtung (Dauer je nach Land, z. B. bis zu 6/18 Monate in DE je nach Familienstatus).
- Danach Zuweisung in eine Gemeinde (Gemeinschaftsunterkunft oder Wohnung).
- Die Verteilung richtet sich häufig nach Quoten/Schlüsseln (z. B. Einwohnerzahl).
- Familie: Kernfamilie (Ehegatte, minderjährige Kinder) lebt woanders.
- Gesundheit: Behandlung nur in anderer Stadt möglich (Atteste).
- Härtefälle: besondere Gefährdung/Probleme in der Unterkunft.
- Arbeit/Ausbildung: oft nur bei gesichertem, unbefristetem Angebot am Zielort.
- Antrag bei der zuständigen Behörde/Verwaltung (je nach Land/Region).
- Nachweise beilegen (Atteste, Familiennachweise, Arbeits-/Schulbescheinigungen).
- Schriftliche Entscheidung abwarten – ohne Genehmigung nicht eigenmächtig umziehen.
- Die Hürden sind hoch – Wechsel sind meist Ausnahmen.
- Antrag gut begründen und belegen.
- Ohne Genehmigung riskierst du Probleme bei Leistungen/Verfahren.
6. Dublin-Verfahren (Kurzüberblick)
- Zuständig ist in der Regel das Land, in dem du zuerst einen Antrag gestellt hast oder Fingerabdrücke abgegeben wurden.
- Visum/AT-Anker: Visum → Zuständigkeit bis 6 Monate nach Ablauf; Aufenthaltstitel → Zuständigkeit bis 24 Monate nach Ablauf.
- UAM: Unbegleitete Minderjährige werden in der Regel nicht überstellt.