Das Asylverfahren

Schritt für Schritt – einfach erklärt. Klicke auf die Abschnitte, um Details zu sehen.

1. Ankunft & Registrierung
Was passiert?
  • Erfassung deiner persönlichen Daten (z. B. Name, Geburtsdatum, Herkunftsland).
  • Fingerabdrücke (EURODAC) und Fotos werden aufgenommen; vorhandene Dokumente werden geprüft.
  • Du wirst einer Erstaufnahmeeinrichtung zugeteilt.
Warum wichtig?
  • Fingerabdrücke und Einträge können die Dublin-Zuständigkeit beeinflussen.
  • Es ist der erste offizielle Schritt in deinem Verfahren.
Worauf solltest du achten?
  • Ehrliche, konsistente Angaben machen; Widersprüche schaden der Glaubwürdigkeit.
  • Wenn Unterlagen einbehalten werden: Nachweis/Quittung verlangen.
  • Alle Papiere sicher aufbewahren; Dolmetscher verlangen, wenn etwas unklar ist.
2. Asylantrag

Der Antrag wird bei der zuständigen Asylbehörde gestellt (je nach Land). Häufig wenige Tage nach der Registrierung.

Was passiert beim Antrag?
  • In der Regel persönliche Antragstellung (Ausnahmen je nach nationalem Recht möglich).
  • Identitätsdokumente vorlegen (z. B. Ausweis mit Foto, Geburtsurkunde). Das stärkt deine Glaubwürdigkeit.
  • Du erhältst einen Ausweis für Asylsuchende (Bezeichnung je nach Land unterschiedlich).
  • Du bekommst einen Termin für die Anhörung (manchmal später per Post).
Warum wichtig?
  • Mit dem Antrag beginnt dein Verfahren offiziell.
  • Es wird geprüft, ob evtl. ein anderes Land zuständig ist (Dublin).
Worauf solltest du achten?
  • Krank, schwanger, minderjährig? Sofort mitteilen.
  • Unterlagen und Bescheide sorgfältig aufbewahren.
  • Adressänderungen der Asylbehörde unverzüglich melden (Form je nach Land). In Deutschland reicht oft eine E-Mail an die Behörde mit Aktenzeichen.
  • In seltenen Fällen findet die Anhörung am selben Tag statt – sei vorbereitet.
3. Anhörung

Die Anhörung ist das Herzstück deines Verfahrens. Deine Geschichte wird aufgenommen, Nachfragen werden gestellt.

Vorbereitung
  • Konsistent erzählen: zeitliche Reihenfolge, Orte, beteiligte Personen, Belege.
  • Wichtige Dokumente/Beweise (falls vorhanden) mitnehmen.
  • Dolmetscher anfordern, wenn nötig.
Ablauf & Rechte
  • Du schilderst deine Fluchtgründe; die Behörde stellt Nachfragen.
  • Du darfst Unklarheiten korrigieren und später Ergänzungen nachreichen.
Typische Fehler vermeiden
  • Widersprüche (Daten/Orte) nicht unkommentiert lassen.
  • Keine Vermutungen als Fakten darstellen – „ich weiß es nicht genau“ ist erlaubt.
Tipp: Wenn du staatliche Verfolgung in der Türkei angibst, sind UYAP/E-Devlet-Nachweise (z. B. Anklageschrift, Haftbefehl) oft entscheidend.
4. Entscheidung
Was passiert bei der Entscheidung?
  • Die Behörde wertet Anhörung, Belege und Länderinformationen aus.
  • Du erhältst einen Bescheid (schriftliche Entscheidung) per Post mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Welche Entscheidungen gibt es? Wann bekommst du die Entscheidung?
  • Die Dauer ist unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab.
  • Ab längerer Verfahrensdauer erhältst du häufig eine Benachrichtigung per Post.
  • EU-weit ist eine maximale Bearbeitungsdauer von 21 Monaten vorgesehen.
Worauf solltest du achten?
  • Bescheid sofort prüfen – Fristen für Klage/Rechtsmittel sind sehr kurz.
  • Bei Ablehnung: umgehend rechtlichen Rat suchen. Rechtsmittel können (je nach Land) auch über eine Rechtsantragstelle eingereicht werden.
  • Bescheid und Anlagen sicher aufbewahren.
5. Unterbringung & Wohnortwechsel
Wie funktioniert die Unterbringung?
  • Zuerst Zuteilung in eine Erstaufnahmeeinrichtung (Dauer je nach Land, z. B. bis zu 6/18 Monate in DE je nach Familienstatus).
  • Danach Zuweisung in eine Gemeinde (Gemeinschaftsunterkunft oder Wohnung).
  • Die Verteilung richtet sich häufig nach Quoten/Schlüsseln (z. B. Einwohnerzahl).
Wann ist ein Wohnortwechsel möglich?
  • Familie: Kernfamilie (Ehegatte, minderjährige Kinder) lebt woanders.
  • Gesundheit: Behandlung nur in anderer Stadt möglich (Atteste).
  • Härtefälle: besondere Gefährdung/Probleme in der Unterkunft.
  • Arbeit/Ausbildung: oft nur bei gesichertem, unbefristetem Angebot am Zielort.
Wie beantragst du den Wechsel?
  • Antrag bei der zuständigen Behörde/Verwaltung (je nach Land/Region).
  • Nachweise beilegen (Atteste, Familiennachweise, Arbeits-/Schulbescheinigungen).
  • Schriftliche Entscheidung abwarten – ohne Genehmigung nicht eigenmächtig umziehen.
Worauf solltest du achten?
  • Die Hürden sind hoch – Wechsel sind meist Ausnahmen.
  • Antrag gut begründen und belegen.
  • Ohne Genehmigung riskierst du Probleme bei Leistungen/Verfahren.
6. Dublin-Verfahren (Kurzüberblick)
  • Zuständig ist in der Regel das Land, in dem du zuerst einen Antrag gestellt hast oder Fingerabdrücke abgegeben wurden.
  • Visum/AT-Anker: Visum → Zuständigkeit bis 6 Monate nach Ablauf; Aufenthaltstitel → Zuständigkeit bis 24 Monate nach Ablauf.
  • UAM: Unbegleitete Minderjährige werden in der Regel nicht überstellt.
Hinweis: Wenn du eine persönliche Einschätzung möchtest, nutze die Individuelle Befragung